WEG-Verwaltung

Verwaltung von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften

Wir verwalten kleine und mittelgroße Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, vorzugsweise im Südwesten von Berlin. Aus Kapazitätsgründen können wir z. Zt. keine neuen WEG´s annehmen.

Hierunter versteht sich die Kommunikation mit Ihnen, dem Beirat, Handwerkern, Versorgern, Behörden, Versicherungen und sonstigen Beteiligten. Außerdem erstellen wir die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan und sorgen für die Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung. Es erfolgt eine regelmäßige Besichtigung des Gebäudes sowie der Außenanlagen. Hierbei festgestellte Kleinreparaturen werden beauftragt. Ebenso veranlassen wir die Durchführung von größeren Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen der gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlungen.

Grundlagen unserer Tätigkeit
  • Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
  • Ergänzenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
  • Heizkostenverordnung
  • Aktuelle Rechtssprechung
  • Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Regelungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Vereinbarungen des Verwaltervertrags
Unsere Leistungen im Detail
  • Erstellung der Jahresabrechnung und des Vermögensberichtes
  • Aufstellung des Wirtschaftsplans
  • Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Niederschrift der gefassten Beschlüsse und Protokollversand
  • Führen der Beschlusssammlung
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse
  • Regelmäßige Begehung des Gebäudes und der Außenanlagen
  • Umsetzung von Erhaltungs- und Reparaturmaßnahmen, ggf. unter Hinzuziehung von Sonderfachleuchten
  • Kontrolle des Einganges und ggf. Einfordern von Lasten- und Kostenbeiträgen der Wohnungseigentümer
  • Veranlassung aller Zahlungen und Entgegennahme von Leistungen, welche die Eigentümergemeinschaft betreffen
  • Trennung des Vermögens der Wohnungseigentümer vom Privat- und Geschäftsvermögen des Verwalters sowie vom Vermögen von etwaigen Dritten, wie z. B. anderen Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
  • Führung eines gemeinschaftlichen Girokontos sowie eines Kontos der Erhaltungsrücklage
  • Außergerichtliche und ggf. gerichtliche Geltendmachung rückständiger Hausgelder im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
  • Abschluss und Kündigung von Liefer- und Entsorgungsverträgen, Hausreinigungs-, Hauswart-, Gartenpfle-ge-, Wartungs- und Versicherungsverträgen sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten
  • Aussprache von Abmahnungen bei Verstößen gegen die Hausordnung
  • Gewährung der Unterlageneinsicht

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