Miethaus-Verwaltung

Verwaltung Ihres Miethauses

Gerne verwalten wir Ihr Wohn- oder Geschäftshaus in Berlin.

 

Wir stellen uns auf Ihre persönlichen Vorstellungen ein, kommunizieren mit Ihren Mietern, Handwerkern, Versorgern, Behörden, Versicherungen und sonstigen Beteiligten. Weiterhin schließen wir Verträge ab, sorgen für die Prüfung und Zahlung aller Rechnungen, haben den pünktlichen Eingang der Mieten im Blick und erstellen die Jahresabrechnung. Ebenso kümmern wir uns um den Erhalt Ihrer Immobilie, sowohl im Kleinen als auch im Großen. Bei Auszug eines Mieters sorgen für die ordnungsgemäße Rückgabe und kümmern uns um die Neuvermietung.

Grundlagen unserer Tätigkeit
  • Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
  • Betriebs- und Heizkostenverordnung
  • Aktuelle Rechtssprechung 
  • Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Vereinbarungen des Verwaltervertrags
Unsere Leistungen im Detail
  • Mieterakquise und Abschluss des Mietvertrages nach Abstimmung mit Ihnen
  • Übergabe der Wohnung / Gewerbeeinheit einschließlich Anfertigung eines Übergabeprotokolls und Dokumentation des Zustands der Mieträume anhand von Fotos
  • Mietinkasso, Mahnung des Mieters bei Verzug und ggf. Beauftragung eines Rechtsanwalts sowie Auszahlung der Miete abzgl. angefallener Kosten
  • Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung und fristgemäße Zustellung
  • Regelmäßige Prüfung möglicher Mieterhöhungen und entsprechende Geltendmachung
  • Kontrolle und ggf. Aufforderung zur Durchführung der vereinbarten Schönheitsreparaturen durch den Mieter
  • Abmahnung des Mieters bei Verstößen gegen die Hausordnung und sonstigen Pflichtverletzungen
  • Erstellung eines Übergabeprotokolls bei Beendigung des Mietverhältnisses und Dokumentation der Mietsache anhand von Fotos
  • Rückgabe der geleisteten Mietsicherheiten unter Abzug möglicher Ansprüche Ihrerseits
  • Regelmäßige Begehung des Gebäudes und der Außenanlagen
  • Umsetzung von Erhaltungs- und Reparaturmaßnahmen, ggf. unter Hinzuziehung von Sonderfachleuten
  • Veranlassung aller Zahlungen und Entgegennahme von Leistungen, welche Ihr Wohn- oder Geschäftshaus betreffen
  • Trennung Ihres Vermögens vom Privat- und Geschäftsvermögen des Verwalters sowie vom Vermögen von etwaigen Dritten, wie z. B. anderen Miethauseigentümern
  • Führung eines Girokontos sowie eines separaten Mietkautions-Kontos
  • Abschluss und Kündigung von Liefer- und Entsorgungsverträgen, Hausreinigungs-, Hauswart-, Gartenpfle-ge-, Wartungs- und Versicherungsverträgen sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten
  • Gewährung der Unterlageneinsicht

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