Sondereigentums-Verwaltung

Verwaltung Ihrer Wohnung und Ihres Mieters

Gerne betreuen wir Ihr Sondereigentum, idealerweise in der Gemeinschaft, in welcher wir die WEG-Verwaltung vornehmen.

 

Wir kümmern uns um Ihren Mieter, erstellen die jährliche Betriebskostenabrechnung, legen die neuen Vorauszahlungen fest und kontrollieren den pünktlichen Eingang der Miete. Außerdem erfolgt die regelmäßige Prüfung und Durchführung von Mieterhöhungen. Reparaturen in der Wohnung werden in Abstimmung mit Ihnen veranlasst. Bei Auszug erfolgt eine ordnungsgemäße Rückgabe. Ggf. übernehmen wir außerdem die Neuvermietung für Sie. 

  • Ggf. Mieterakquise und Abschluss des Mietvertrages nach Abstimmung mit Ihnen
  • Übergabe der Sondereigentumseinheit einschließlich Anfertigung eines Übergabeprotokolls und Dokumentation des Zustands der Mieträume anhand von Fotos
  • Mietinkasso, Mahnung des Mieters bei Verzug und ggf. Beauftragung eines Rechtsanwalts sowie Auszahlung der Miete abzgl. angefallener Kosten
  • Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung und fristgemäße Zustellung
  • Regelmäßige Prüfung möglicher Mieterhöhungen und entsprechende Geltendmachung
  • Kontrolle und ggf. Aufforderung zur Durchführung der vereinbarten Schönheitsreparaturen durch den Mieter
  • Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen in Ihrer Wohnung einschließlich deren Überwachung
  • Abmahnung des Mieters bei Verstößen gegen die Hausordnung und sonstigen Pflichtverletzungen
  • Erstellung eines Übergabeprotokolls bei Beendigung des Mietverhältnisses und Dokumentation der Mietsache anhand von Fotos
  • Rückgabe der geleisteten Mietsicherheiten, unter Abzug möglicher Ansprüche Ihrerseits
  • Kommunikation mit anderen Hausverwaltungen, Dienstleistern, Handwerken usw.
Unsere Leistungen im Detail
  • Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
  • Ergänzenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
  • Betriebs- und Heizkostenverordnung
  • Aktuelle Rechtssprechung
  • Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Regelungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Vereinbarungen des Verwaltervertrags
Grundlagen unserer Tätigkeit

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